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Was ist wichtig?

Günstig und uninah wohnen?

Hier finden Sie Checklisten für Ein- oder Auszug, Infos zu Freizeit-Aktivitäten, Notfallpläne und andere Downloads - und vieles mehr. Nutzen Sie unten unsere Akkordeonfunktion oder verwenden Sie die Stichwortsuche A-Z.

Einfach erklärt:
Unser Illustriertes Wohnheimwörterbuch (PDF 5MB)

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucher-Streitbeilegungs-Gesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucher-Streitbeilegungs-Gesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucher-Schlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:

Hochschul-Sozialwerk Wuppertal
WohnraumService
Studentenwohnheim "Neue Burse"
Max-Horkheimer-Str. 10, Ebene 1
42119 Wuppertal
Fon 0202 - 430 40 40
Fax 0202 - 430 40 490
E-Mail: wohnen(at)hsw.uni-wuppertal.de

Der Wohnungsmarkt hat seine eigene Sprache und diese steckt auch noch voller Tücken. Hier erfahren Sie einige nützliche Tipps, die Sie bei jeder Wohnungssuche berücksichtigen sollten.

Beispiel einer Wohnungsanzeige
„Ab sofort 2 ZDB, im ZFH, DG, 52 m², Lam., Kochn., Du, G-WC, Balk., NSH, ruh. Haus, WBS, KM 220 € + HK 40 € + NK 70 €, 2 MM K, 0202-123 456“

 

Kosten / Miete / Heizkosten / Nebenkosten
Das Wichtigste sind natürlich die Kosten, die Sie nach einer Anmietung jeden Monat bezahlen müssen. Es wird unterschieden zwischen „Kaltmiete“ (KM) und „Warmmiete“ (WM). Bei der KM sind keine Kosten für Heizung kalkuliert, bei der WM hingegen schon. WM wird meist angeboten, wenn bauartbedingt kein eigener Wärmemengenzähler vorhanden ist, Ihre anteiligen Kosten werden dann vermutlich über die Wohnfläche ermittelt (Gesamtheizkosten des Hauses / alle Quadratmeter aller Wohnungen x Ihre Wohnfläche = Heizkosten). Dies ist dann von Nachteil, wenn Sie energiebewusst heizen, Ihre Mitbewohner aber nicht, Sie bezahlen jede Energieverschwendung anderer anteilig mit!

HK = Heizkosten, diese werden manchmal gesondert ausgewiesen. Meist wird hier der durchschnittliche Vorjahresverbrauch angesetzt. Sie bezahlen also 12 Monate eine geschätzte Pauschale, die aber am Jahresende gegen den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird. Bestehen Sie möglichst darauf, Einblick in die Vorjahresrechnung zu erhalten!

NK = Nebenkosten, dies beinhaltet Kosten für z.B. Heizung (wenn nicht gesondert ausgewiesen, s. HK), Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Aufzug, Kosten für Hauswart etc. In den NK sind meist nicht (!) die Kosten für Strom enthalten! Diese müssen Sie immer noch extra kalkulieren!

Fazit: Kalkulieren Sie immer die Hälfte der Kaltmiete als Nebenkosten – egal, was im Inserat steht! Befragen Sie möglichst die Vormieter und lassen Sie sich deren Abrechnungen vorlegen! Achten Sie auf eine detaillierte Aufstellung der Nebenkosten, akzeptieren Sie keine Pauschale ohne Einzelkostenaufstellung!

Mietberechnung in Studentenwohnheimen
Die Studentenwerke kalkulieren die Mieten anders, als der freie Wohnungsmarkt. Studentenwerke haben den staatlichen Auftrag, den Studierenden Wohnraum zum tatsächlichen Selbstkostenpreis anzubieten.
Da studentische Wohnanlagen häufig mit staatlichen Fördermitteln gebaut werden, sind die Mieten meist geringer als auf dem freien Wohnungsmarkt!
Damit Sie volle Kostenkontrolle haben, bieten wir Ihnen die Appartements zu einer ultra-all-inclusiv-Miete an:

Es werden sämtliche Verbrauchs- und Nebenkosten in einer Pauschalmiete erhoben, in Wuppertal sind auch TV und Internetanbindung in der Miete enthalten!

Es kommen für Sie nur noch Kosten für Ernährung und möglicherweise Telefon hinzu – mehr nicht!

Ein privater Vermieter hingegen liegt gern auf der sicheren Seite und kalkuliert oft einen gewissen „Gewinn“ in die Miete. Als Richtlinie für das, was erlaubt ist, gilt der örtliche Mietpreisspiegel.

2 ZDB
Dies beschreibt die Raumaufteilung einer Wohnung. Die „2“ steht für die Anzahl der Zimmer, wobei Küche, Diele und Bad nicht mitgezählt werden.

Unser Beispiel steht also für „2 Zimmer, 1 Diele, 1 Bad“. Hier sollten Sie sich fragen, wo denn die Kochgelegenheit ist! „Kochn.“ bedeutet nämlich, dass in einem der beiden Zimmer eine kleine Kochnische installiert ist, eine Trennung von Wohnen und Essen wird in unserer Beispielwohnung nicht möglich sein.
Weitere Beispiele:

2 Zi. KDB = 2 Zimmer + Küche + Diele + Bad
2 Zi. KB, EBK = 2 Zimmer + Bad, in einem Zimmer gibt es eine Einbauküche


im ZFH

Dies beschreibt den Haustyp. Mögliche Varianten sind:
EFH = Einfahmilienhaus (1 Haus für 1 Mietpartei, frei stehend, meist mit Gartenfläche)
ZFH = Zweifamilienhaus (1 Haus mit 2 getrennten Eingängen und 2 getrennten Wohnungen, dieses steht aber frei, meist mit Gartenfläche
DHH = Doppelhaushälfte (2 Häuser, meist symmetrischer Bauart, diese stehen frei, meist mit Gartenfläche)

Wenn nichts erwähnt ist, handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit einem zentralen Treppenhaus, von dem die einzelnen Wohnungen abgehen.
Es können sich hier zwischen 3, meistens 4-8, und bis hin zu 20 Wohnungen befinden – letzteres wäre dann wohl ein Hochhaus.

 

DG
Dies bezeichnet die Lage der Wohnung im Haus. Es gibt (von unten nach oben):
KG
= Kellergeschoss
EG
= Erdgeschoss
1., 2., … OG = 1. oder 2. Obergeschoss
DG = Dachgeschoss

52 m²
Dies bezeichnet die zur Verfügung stehende Wohnfläche, für die auch die Miete kalkuliert wird.

Zwei Besonderheiten sollten Sie hier beachten:

DG: Bei Dachgeschosswohnungen gibt es häufig Dachschrägen.
Die Flächen, in denen die Dachschräge unter 1,5 Meter hoch über dem Boden ist, darf nur zur Hälfte angerechnet werden. So kann eine DG-Wohnung mit Schrägen 52 m² Mietfläche haben, die Bodenfläche ist aber u.U. noch einige Quadratmeter größer!

Balk.: Gehören zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, so darf die halbe Fläche zur Wohnfläche addiert werden – eine 52 m²-Wohnung mit Balkon verfügt also vielleicht über einen 8 m² großen Balkon, die Hälfte (also 4 m²) werden zur Wohnfläche addiert, so dass die Wohnung innen nur 48 m² groß ist!

Lam.
Dies bezieht sich auf unveränderliche Fußbodenbeläge, hier „Laminat“.
Wenn Sie keinen Hinweis finden, kann der Boden auch völlig kahl sein: ein Bodenbelag ist nicht Vermieterpflicht!

Kochn., EBK
Dies bezieht sich auf die vorhandene Kochmöglichkeit.
Eine Kochnische bedeutet, dass in einer Ecke eines der Zimmer eine meist kleine Kochzeile eingerichtet ist. Sie können also nicht beim Kochen die Tür hinter sich zu machen und Kochgerüche aus dem Wohnraum fernhalten.


EBK
bedeutet, dass eine Einbauküche installiert ist. Es handelt sich hierbei meist um hochwertigere Einbauten, die sich auch im Mietpreis wieder finden dürfen, d.h. die Miete pro Quadratmeter wirkt relativ hoch, Sie erhalten aber einen Gegenwert.

2 Zi KDB bedeutet, dass die Wohnung über 2 Zimmer und einen zusätzlichen Kochraum verfügt. Dieser kann u.U. sehr klein ausfallen.

2 Zi DB, WoKü
bedeutet, dass es einen eigenen Küchenraum gibt, dieser aber so groß ist, dass ein Esstisch aufgestellt werden kann. Die gleiche Wohnung könnte auch beschrieben sein mit „3 Zi DB, Kochn.“ – dies hängt davon ab, wie groß die Arbeitsfläche der Küche ist.

 

Du
Dies beschreibt die Ausstattung des Badezimmers. „Du“ meint hier „Bad mit Dusche“, Sie werden also lediglich eine Dusche, keine Badewanne vorfinden.

 

G-WC
Es gibt zusätzlich zum Badezimmer noch ein kleineres „Gäste-WC“, d.h. eine zweite Toilette und meist noch ein kleines Handwaschbecken.

 

NSH
Dies beschreibt die Heizungsart der Wohnung, hier „Nachtspeicherheizung“.
Diese Heizung wird mit Strom betrieben, den Sie meist zusätzlich zur Miete und zusätzlich zu den Nebenkosten selbst bezahlen müssen – Vorsicht!

 

ruh. Haus

Dies sind freie, aber meist wichtige Hinweise.
Lesen Sie diese sehr aufmerksam!
„ruhiges Haus“ bedeutet, dass die übrigen Hausbewohner empfindlich auf laute Geräusche durch z.B. Kinder, Musik, nächtlichen Besuch etc. reagieren.
Weiteres Beispiel ist:
ruh. Randl. = Wohnung am ruhigen Stadtrand, d.h. fern vom Zentrum

 

WBS
Zum Anmieten dieser Wohnung ist ein „Wohnberechtigungsschein“ erforderlich.
Dieser wird an Haushalte mit geringerem Einkommen vergeben, also meist auch an Studenten, Sie können einen WBS beantragen bei…

Stadt Wuppertal Meldewesen, Wohnen

2 MM K
Dies bezieht sich auf die von Ihnen zu entrichtende Kautionsleistung, in diesem Beispiel „2 Monatsmieten“.
Eine Kaution muss bei Mietbeginn entrichtet werden, eine Ratenzahlung über bis zu 3 Monate ist auch möglich. Eine Kaution stellt eine Sicherheit für den Wohnungseigentümer für Beschädigungen dar.
Wenn Sie bei Auszug Ihre Wohnung ohne Mängel und Schäden zurückgeben, erhalten Sie die Kaution in voller Höhe zurück! Wir empfehlen, ca. 1 Monat vor Mietende eine Vorabnahme durchzuführen, so kann frühzeitig ermittelt werden, ob Schäden vorliegen, für die Teile der Kaution einbehalten werden müssen oder nicht.
Dies beschleunigt auch die Kautionsabrechnung, also den Zeitraum zwischen Mietende und Kautionsrückzahlung – der darf nämlich bis zu 3 Monate betragen!

 

 

Sie haben einen gültigen Mietvertrag - herzlichen Glückwunsch!

Sie erhalten Ihren Appartementschlüssel im Hausmeisterbüro. Bitte bringen Sie zum Einzugstermin Ihren Mietvertrag und Ihren gültigen! Personalausweis mit. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher Kontakt mit dem Hausmeisterbüro auf.

Sie erhalten gegen Unterschrift Ihren Schlüssel dann auch im Hausmeisterbüro in der Wohnraumzentrale, Max-Horkheimer-Straße 10, Ebene 1. Sie werden dabei auf wesentliche Eigenheiten Ihres Appartements und des Wohnheims hingewiesen.
Eine sehr umfangreiche Information erhalten Sie auch hier.

Ferner wird Ihnen ein Protokoll zu Wohnungsübergabe ausgehändigt. Mit diesem Protokoll suchen Sie dann das erste Mal Ihr Appartement auf. Bitte prüfen Sie das Appartement umgehend auf Beschädigungen oder Funktionsmängel!

Da wir von Ihrem Vormieter die Wohnung abgenommen haben, setzen wir einen mängelfreien Zustand bei Einzug voraus. Wenn Sie dann eines Tages ausziehen, gehen wir automatisch davon aus, dass dann vorliegende Mängel von Ihnen verursacht wurden und ggf. kostenpflichtig behoben werden müssen!

Notieren Sie daher umgehend, noch vor dem Einräumen Ihrer Möbel, alle Mängel auf dem Protokoll zur Wohnungsübernahme und reichen das Protokoll innerhalb von 24 Stunden beim Hausmeisterbüro ein - nur so können spätere Unstimmigkeiten vermieden werden!

Machen Sie sich anschließend in Ruhe noch weiter mit der Wohnung vertraut, jetzt können Sie auch Ihre Möbel einräumen.

Möblierte Zimmer von ERASMUS- oder Programmstudierenden können gegen eine einmalige Gebühr von 19.50 € (wird bei Auszug von der Kaution einbehalten) Bettwäsche erhalten. Diese kann jeden ersten Mittwoch im Monat im Wäschelager Max-Horkheimer-Str. 10 zwischen 13 Uhr und 14 Uhr getauscht werden.

Versäumen Sie nicht, sich mit den Gemeinschaftseinrichtungen Ihres Wohnheims vertraut zu machen, sonst entgeht Ihnen vielleicht eine gute Möglichkeit, Leute zu treffen oder kennenzulernen.

Wir wünschen Ihnen einen äußerst angenehmen Aufenthalt!    

Natürlich unterliegen Dinge des täglichen Gebrauchs auch einem Verschleiß, so auch Ihr Appartement.

Und wenn etwas kaputt geht, dann garantiert abends oder am Wochenende - genau dann, wenn das Hausmeisterbüro geschlossen ist!

Die häufigsten Probleme können Sie jedoch selbst lösen, wir haben diese hier für Sie zusammengestellt:

Notfallablaufinfos für Mieter/innen (pdf) (21.9 KB)

Emergency procedures (pdf) (en) (35.7 KB)

Es gibt sonst keinen "24 Stunden-Service" - bitte überlegen Sie, ob es nicht mit kleineren Einschränkungen möglich ist, mit dem Problem bis zum nächsten Werktagmorgen zu warten und es durch unsere Hausmeister fachmännisch regeln zu lassen.

Schadenmeldung (131 KB)

Aber es gibt auch die einfachen Defekte, die das Wohnen nicht direkt unmöglich machen, die aber bald instandgesetzt werden sollten - eine defekte Gefrierfachklappe, ein kaputter Lüfter im Bad, eine lose Türklinke...
Bitte teilen Sie uns solche Defekte baldmöglichst mit, gerne auch per eMail: hausmeister(at)hsw.uni-wuppertal.de.

Neuregelung RUNDFUNKBEITRAG AB 2013 – Informationen für Mieter/innen

Die häufigsten Fragen (FAQ‘s)

Um den Umgang mit dem neuen Rundfunkbeitrag ein wenig zu erleichtern, haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt:

1. Wie ist die neue Beitragspflicht geregelt?
Mit Inkrafttreten des novellierten Rundfunkrechts am 1. Januar 2013 werden die bisherigen Rundfunkgebühren durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt – daher wird auch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.[1]

Ab Januar 2013 wird pro Wohnung eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Jeder Haushalt zahlt dann monatlich 17,98 €, und zwar gleichgültig welche bzw. ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Dies entspricht dem bisherigen Gebührenhöchstsatz – d.h. für diejenigen, die bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben, ändert sich grundsätzlich nichts. Damit sind dann auch sämtliche möglichen Nutzungsarten abgedeckt, also auch die Nutzung im Kraftfahrzeug. Der Beitrag ist dann jeweils für drei Monate zu zahlen.

2. Wer muss zahlen?
Beitragsschuldner ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tatsächlich wohnt. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r Miete/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung. Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft/ Wohngruppe– mehrere Inhaber/innen, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder der Wohnungsinhaber/innen für die Beitragszahlung herangezogen werden kann und diesen einen Betrag vollständig und für alle zahlen muss; untereinander sind die Inhaber/innen dann ausgleichsverpflichtet. Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige (= nicht befreite) Bewohner/innen in einer Wohngemeinschaft, desto geringer ist die Summe, die jede/r Einzelne anteilig zahlen muss. Dabei spielt es keine Rolle, dass jede/r (Mit-)Bewohner/in einen eigenen Mietvertrag hat.

3. Was ist eine „Wohnung“?

Grundsätzlich zählt als Wohnung in diesem Sinne jede baulich abgeschlossene Wohneinheit, die

  • zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
  • durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.

4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden. Bei Wohnheimen mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern wird es dagegen vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden: Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren (bzw. Zugang auch für Dritte, wie Bewohner anderer Etagen, möglich) dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten. Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mieter könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden (als große Wohngemeinschaft). Die Mieter sollten natürlich probieren, ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.

5. Wie kann man sich von der Beitragspflicht befreien lassen?
Diverse Bezieher/innen von Sozialleistungen können sich auf Antrag auch weiterhin von der Zahlungspflicht befreien lassen. Hierzu zählen auch „BAföG-Empfänger/innen“, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen; entsprechende Antragsformulare sind ab November bei Städten und Gemeinden sowie im Internet erhältlich. Dem Antrag muss der aktuelle BAföG-Bescheid im Original beziehungsweise in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, muss darüber hinaus auch noch die Namen seiner Mitbewohner/innen mitteilen. Übrigens: Wer nur deshalb keine BAföG-Leistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 € überschreiten, kann eine Befreiung von der Beitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen; in diesem Fall muss der Ablehnungsbescheid eingereicht werden. Bei Pärchen, die in einer Wohnung, z.B. in einem Doppelapartment, zusammenleben, gilt: Die BAföG- Befreiung gilt auch mit für Ehepartner/in bzw. sog. „eingetragene/n Lebenspartner/in“; ansonsten wird der/die Partner/in von der GEZ „zur Kasse“ gebeten.

6. Wie werden die Beitragszahler in Wohngemeinschaften ausgesucht?
Die beitragspflichtigen Bewohner/innen von Wohngemeinschaften/ Wohngruppen sind sog. Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Rundfunkbeitrag zwar nur einmalig, aber – wahllos und vollständig – von jedem Bewohner bzw. jeder Bewohnerin verlangt werden kann. Diese(r) hat dann den Anspruch darauf, von den anderen Mitbewohner/innen ihren Anteil zu erhalten. Komplizierter wird es, wenn einzelne Mitbewohner/innen – beispielsweise als Empfänger von BAföG-Leistungen – von der Beitragspflicht befreit sind; die können dann nicht herangezogen werden. Beispiel: eine Wohngemeinschaft bestehend aus vier volljährigen Student/innen, davon einem/r BAföG-Empfänger/in. Einer der Wohngemeinschaftsmitglieder wird von der GEZ als Beitragszahler herangezogen und bezahlt die 17,98 €/Monat. Er kann dann von den beiden anderen beitragspflichtigen WG-Mitgliedern jeweils 6,00 € (17,98 € / 3) anteilig verlangen, der BAföG Empfänger bleibt – weil befreit (siehe Frage 5) – außen vor.

7. Können Wohngemeinschaften den/die Beitragszahlerin selbst bestimmen?
Das Wesen der Gesamtschuldnerschaft ist es ja gerade, dass sich der Gläubiger – hier die jeweilige Landesrundfunkanstalt – denjenigen aussuchen kann, den er belangt. Es funktioniert also beispielsweise auch nicht der „Trick“, dass eine Wohngemeinschaft einfach einen „BAföG-Empfänger“ benennt und dieser dann nicht zahlen braucht, weil der beitragsbefreit ist.

8. Kann der Vermieter stattdessen den Rundfunkbeitrag übernehmen und über die Miete oder Betriebskosten auf die Mieter anteilig umlegen?
Nein! Das ist für den Vermieter leider mietrechtlich nicht möglich. Das würde im Übrigen auch nichts bringen, denn nach wie vor besteht das Gesamtschuldverhältnis und die Rundfunkanstalten können sich eine(n) beitragspflichtigen Wohnungsinhaber/in aussuchen, den sie belangen.

9. Wie kommen die Rundfunkanstalten an die Mieterdaten?
Durch die Meldebehörden, denn diese übermitteln zur Bestands- und Ersterfassung die Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt. Zu diesen Daten zählen unter anderem Name, Geburtsdatum, Familienstand, gegenwärtige und letzte Anschrift sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung. Darüber hinaus haben die Wohnungsinhaber/innen selbst Auskunfts- und Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Landesrundfunkanstalten (siehe dazu Frage 11) Zwar kann eine Rundfunkanstalt auch vom Vermieter Auskünfte über den Mieter verlangen, dies gilt aber nur, wenn sie nachweist, dass sie keine andere Möglichkeit hat, den/die Inhaberin einer Wohnung festzustellen

10. Was passiert, wenn ich schon bisher Gebührenzahler war?
Es wird davon ausgegangen, dass alle, die aktuell die Rundfunkgebühr zahlen, auch künftig den Beitrag leisten. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt daher automatisch, solange keine anderen Angaben gemacht werden. In den Fällen, in denen es innerhalb einer Wohngruppe (= 1 x Beitragspflicht) dadurch mehrere Beitragszahler/innen gibt, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die GEZ sich meldet und das korrigiert, vermutlich werden Sie selbst aktiv werden müssen.

11. Welche Auskunftspflicht habe ich als Mieter/in?
Jeder Wohnungsinhaber muss sich von sich aus bei der zuständigen Landesrundrundfunkanstalt anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; in Wohngemeinschaften gilt dies nicht, wenn bereits ein anderer Mitbewohner bzw. andere Mitbewohnerin angemeldet und Beitragsschuldner/in ist. Darüber hinaus kann die jeweilige Landesrundfunkanstalt von jedem Beitragsschuldner bzw. jeder Beitragsschuldner/in umfangreiche Auskunft über seine/ihre Daten verlangen.

12. Kann ich mich „drücken“ und was passiert, wenn ich nicht zahle?
Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch „Schwarzseher“ nur noch schwerlich vor der Zahlung „drücken“. Kam man bisher relativ leicht um die Gebührenzahlung herum, weil die GEZ nachweisen musste, dass gebührenpflichtige Rundfunkgeräte vorhanden waren, muss man nun selbst nachweisen, dass nicht einmal die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen – kann man dies nicht, muss der Beitrag entrichtet werden, wenn man nicht befreit ist. Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

13. Können die Rundfunkanstalten Zutritt zu Wohnungen verlangen?
Nein, durften sie nie und dürfen es auch zukünftig nicht! Ein Betreten von Wohnungen ist auch gar nicht mehr nötig, da der Beitrag ja unabhängig von der Anzahl der Geräte oder ob tatsächlich welche vorhanden sind erhoben wird.

14. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen sind beispielsweise im Internet unter http://www.rundfunkbeitrag.de zu finden; dort erhalten Sie auch das Antragsformular für die Befreiung von der Beitragspflicht.

 

Weiterführende Informationen:

Mieterinfo Rundfunkbeitrag (54.8 KB)

New Regulations on Broadcasting Contribution Fees (156 KB)

Infos zur Gebührenbefreiung (368 KB)

GEZ-Infoblatt (769 KB)


[1]Wir nennen sie der Einfachheit halber weiter nachfolgend jedoch GEZ

Sie mieten Ihr Appartement über einen Zeitmietvertrag, d.h. mit einem festen Endtermin.
Sie können bis zu 5 Monate vor Mietende beim WohnraumService schriftlich einen Antrag auf Verlängerung des Wohnverhältnisses stellen (bitte schriftlich und mit Begründung).
Wenn aber das Mietende erreicht ist, müssen Sie das Appartement so übergeben, wie Sie es bei Einzug erhalten haben: Fenster, Wände, Böden, Bad und Küche in einwandfreiem Zustand, so dass noch am gleichen Tag ein Nachmieter einziehen könnte.

Wir empfehlen dringend, dass Sie 3-4 Wochen vor dem Mietende eine Vorabnahme mit unseren Hausmeistern machen. Diese können Ihnen sagen, ob noch gemalert werden muss oder noch eine Reparatur vorgenommen werden kann. Das spart in jedem Fall Zeit, Kosten und Diskussionen bei Auszug.

Vereinbaren Sie dabei auch einen Termin (Datum und Uhrzeit!) für die Endabnahme und Schlüsselübergabe. Die Schlüssel müssen Sie in jedem Fall persönlich an unsere Hausmeister übergeben!
Ist die Wohnung sauber und mängelfrei und ist der Schlüssel übergeben, dann erhalten Sie Ihre Kaution in voller Höhe zurück (Bearbeitungszeit ca. 3-6 Wochen).
Sollte der Hausmeister noch kleinere Mängel feststellen, wird Ihnen eine Pauschale von der Kaution abgezogen, die Höhe des Abzugs richtet sich nach Art und Umfang des Schadens.
Sollten noch größere Mängel vorhanden sein, z.B. Wasserschaden am Parkett oder Beschädigungen in Bad oder Küche, lassen wir die Schäden von einer Fachfirma beseitigen, die Kosten müssten Sie voll tragen, auch wenn sie die Kaution übersteigen! Die Kaution würde dann einbehalten und der Rest in Rechnung gestellt.
Wir weisen noch einmal auf die Vorteile einer Vorabnahme hin.

Bitte denken Sie auch rechtzeitig an die Abmeldung eines evtl. Telefonanschlusses und stellen Sie sicherheitshalber einen Nachsendeantrag bei der Post.

Das Surfen im Internet stellen wir Ihnen über die Firma hotzone kostengünstig und sehr schnell zur Verfügung - die Kosten hierfür sind in Ihrer Miete bereits enthalten.

Es gibt keine garantierten Bandbreiten, jedoch auch keine Volumenbegrenzungen: es steht eine fest Bandbreite für alle NutzerInnen zur Verfügung - würde nur eine Person surfen, stünden theoretische 350 MBit/s zur Verfügung, würden sich alle aktiv im Internet bewegen, würde die Bandbreite auf etwa 1.000 NutzerInnen aufteilen. Dahinter steckt eine intelligente Architektur, die verschiedenes Verhalten unterschiedlich bevorzugt, also z.B. reine Downloads hinter aktives Surfen stellt.

Bitte halten Sie sich an eine "fair use policy": HD-Rendering online zwingt jedes Internet in die Knie.
Erfahrungsgemäß wird das Internet am höchsten in der Zeit von 18 - 23 Uhr beansprucht. Wenn Sie spezifische Aktivitäten daran ausrichten, werden Sie und alles anderen User sich schnell im Internet bewegen können.

Sollten Sie als Power-User mit diesem Angebot nicht zufrieden sein, können Sie sich über Drittanbieter via Telefonanschluss versorgen lassen; Internet via Kabelfernsehanschluss ist nicht möglich.

Nützlich Links und Downloads finden Sie hier.

Das Freizeitangebot in und um Wuppertal herum ist genauso gigantisch wie die Fülle an Tipps, wo, wann, was und für wen los ist - kulturell, kulinarisch u.v.m!

Freizeit

Die Studierende/der Studierende von Welt findet in Wuppertal gar mancherlei Angebote zum Amüsement. Erste Adresse für Ausgehfreudige ist selbstverständlich die Kneipe im Mensagebäude.Gute Überblicke über sonstige Locations und Events geben die Stadtmagazine Coolibri und Heinz und die Wuppertaler Spezialität, das Satiremagazin iTALien. Alle drei liegen in den meisten Wuppertaler Kneipen und an anderen wichtigen Orten aus, z.B. in Büchereien, der Mensa, der Kneipe etc. - netterweise kostenfrei.Kleine und große Fische live gibt's auf den Theaterbühnen zu bestaunen: im Barmer Opernhaus, im Container vor dem Opernhaus und auf den bekanntesten privaten Brettern der Stadt, im TiC in Cronenberg. Die Großen der Kleinkunst gastieren regelmäßig im schönsten Ex-Tanzsaal-Ex-Kino der Stadt, dem Forum Maximum im Rex.Die Kinolandschaft verteilt sich entlang der Wupper: das Cinemaxx an der Kluse, die Programmkinos Cinema in Barmen.


Leckerli für alle Sportbegeisterten: die Sportangebote und Schwimmbäder der Stadt. Besonders schön die wieder eröffnete modernisierte Schwimmoper. Und auch im Zoo am gleichnamigen Stadion gibt's Wasserbewohner und andere possierliche Zeitgenossen gleich stapelweise.

Coolibri www.coolibri.de
Heinz www.bewegungsmelder.de
ITALien www.italien.wtal.de
Wuppertal Live www.wuppertal-live.de
TiC http://www.wuppertal.de/kultur_bildung/tic.cfm
Kinos "Cinema & Rex" www.wuppertalerkinos.de
Kino "Cinemaxx" www.cinemaxx.de
Sportangebot http://www.wuppertal.de/leben_in_wuppertal/sr_sport.cfm
Zoo Wuppertal www.zoo-wuppertal.de


Sport

Lust auf Hochschulsport? Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag (rund 15 Euro pro Semester) werden unter anderem Aerobic, Ai Ki Do, Aquarobic Autogenes Training, Bodyfit, Capoeira, Fechten, Fitness-Boxen, Flamenco, Fußball, Geräteturnen, Hockey, Inline-Hockey, Inline-Skaten, Karate, Jonglieren, Klettern, Reiten und Tai Chi angeboten.

Hochschul-Sport unisport.uni-wuppertal.de


Essen & Trinken

Nach mehrjähriger Erfahrung können wir allen Neuzugängen flüstern: An Flüssigem mangelt es dem Wuppertaler Nachtleben wahrhaftig nicht! Besonders stilvoll lässt sich im Elberfelder Luisenviertel etwas zwischen die Kiemen kriegen. Das Brauhaus in Barmen war früher ein städtisches Hallenbad und kann deshalb schon auf ein rundes Jahrhundert Erfahrung mit dem nassen Element zurückgreifen. Der Sopp'sche Pavillion liegt praktischerweise gleich neben Schauspielhaus und Cinemaxx an der Kluse, und damit nebenbei auch genau auf der Hauptstraße zwischen Elberfeld und Barmen. Für weitere Tipps gibt es in vielen Kneipen die Stadtmagazine Coolibri, Heinz und iTALien sowie im Netz den Bewegungsmelder und den Wuppertal-Navigator.

Coolibri www.coolibri.de
Heinz www.bewegungsmelder.de
Wuppertal-Navigator www.wuppertal-navigator.de


Party & mehr

Fishing for compliments gibt's zum Beispiel im Bloomclub, im U-Club, im Butan und im Solinger Getaway. Weitere Partytipps filtern die kostenlosen Stadtmagazine Coolibri, Heinz und iTALien aus dem Meer von Angeboten. Im Netz gibt's zu ebendiesem Zwecke außerdem noch ANNOS.DE, den Bewegungsmelder und Wuppertal-Live. (Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)

ANNOS.DE www.annos.de
Allmaxx www.allmaxx.de
Butan www.butanclub.com
Bloomclub www.bloomclub.de
Club Pavillon www.club-pavillon.de
Getaway www.getaway-online.de
Heinz www.bewegungsmelder.de
Trendcard www.trendcard.net
U-Club www.u-club.de

Auch das wird es geben:

"Eigentlich ist es ganz ok, dass ständig etwas bei uns los ist, aber morgen früh habe ich eine Klausur oder einen anstrengenden Job und somit dringend Schlaf nötig - ausgerechnet jetzt feiern die im Nachbarzimmer eine Party..."

Sie wohnen in einem Studentenwohnheim. Das bedeutet zwangsläufig, dass es etwas lebhafter zugeht. Aber Sie müssen auch nicht alles dulden!

Zunächst ist immer das freundliche Wort, die freundliche Bitte das beste Mittel, um Ärger zu vermeiden. Bitten Sie Ihren Nachbarn, seine Gäste um Mitternacht nach Hause zu schicken oder woanders zu feiern. Machen Sie dies rechtzeitig, bevor Sie völlig entnervt sind und dadurch vielleicht selber schon unfreundlicher auftreten, als es sonst Ihre Art ist...

Manchmal gibt es aber auch Nachbarn, die nicht auf Ihre Bitte eingehen oder es einfach immer wieder übertreiben. Wir haben hierzu eine Hausordnung erstellt, die Sie mit Vertragsunterzeichnung akzeptiert haben. Sie, aber auch alle Ihre Nachbarn! Teilen Sie uns die Störenfriede mit: Im Streitfall werden wir dann mietrechtliche Konsequenzen einleiten.
Dies sollte das letzte Mittel sein, aber scheuen Sie nicht, davon Gebrauch zu machen, andernfalls gefährden Sie möglicherweise Ihren Studienerfolg!

Energieberatung - Energie sparen - Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Studienprobleme gehören zu einem Studium dazu, nicht alle können oder müssen allein gelöst werden! Für die Bergische Universität Wuppertal arbeiten sehr viele Beraterinnen und Berater - eine Übersicht haben wir hier (> Studienverlauf > Beratung) für Sie zusammengestellt.


Gegen Langeweile helfen Freunde oder unsere Freizeit-Links.

Aber Einsamkeit ist etwas anderes als Langeweile! Wir empfehlen die professionelle Psychologische Beratung der Zentralen Studienberatung (ZSB). Hier finden Sie nähere Informationen.

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Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Schreiben Sie uns eine eMail, rufen Sie uns an, schauen Sie im WohnraumService vorbei - wir wünschen uns einen partnerschaftlichen Kontakt mit Ihnen, unseren Mietern!

wohnen@hsw.uni-wuppertal.de