Der Wohnungsmarkt hat seine eigene Sprache und diese steckt auch noch voller Tücken. Hier erfahren Sie einige nützliche Tipps, die Sie bei jeder Wohnungssuche berücksichtigen sollten.
Beispiel einer Wohnungsanzeige
„Ab sofort 2 ZDB, im ZFH, DG, 52 m², Lam., Kochn., Du, G-WC, Balk., NSH, ruh. Haus, WBS, KM 220 € + HK 40 € + NK 70 €, 2 MM K, 0202-123 456“
Kosten / Miete / Heizkosten / Nebenkosten
Das Wichtigste sind natürlich die Kosten, die Sie nach einer Anmietung jeden Monat bezahlen müssen. Es wird unterschieden zwischen „Kaltmiete“ (KM) und „Warmmiete“ (WM). Bei der KM sind keine Kosten für Heizung kalkuliert, bei der WM hingegen schon. WM wird meist angeboten, wenn bauartbedingt kein eigener Wärmemengenzähler vorhanden ist, Ihre anteiligen Kosten werden dann vermutlich über die Wohnfläche ermittelt (Gesamtheizkosten des Hauses / alle Quadratmeter aller Wohnungen x Ihre Wohnfläche = Heizkosten). Dies ist dann von Nachteil, wenn Sie energiebewusst heizen, Ihre Mitbewohnenden aber nicht, Sie bezahlen jede Energieverschwendung anderer anteilig mit!
HK = Heizkosten, diese werden manchmal gesondert ausgewiesen. Meist wird hier der durchschnittliche Vorjahresverbrauch angesetzt. Sie bezahlen also 12 Monate eine geschätzte Pauschale, die aber am Jahresende gegen den tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird. Bestehen Sie möglichst darauf, Einblick in die Vorjahresrechnung zu erhalten!
NK = Nebenkosten, dies beinhaltet Kosten für z.B. Heizung (wenn nicht gesondert ausgewiesen, s. HK), Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom, Aufzug, Kosten für Hauswart etc. In den NK sind meist nicht (!) die Kosten für Strom enthalten! Diese müssen Sie immer noch extra kalkulieren!
Fazit: Kalkulieren Sie immer die Hälfte der Kaltmiete als Nebenkosten – egal, was im Inserat steht! Befragen Sie möglichst die Vormietenden und lassen Sie sich deren Abrechnungen vorlegen! Achten Sie auf eine detaillierte Aufstellung der Nebenkosten, akzeptieren Sie keine Pauschale ohne Einzelkostenaufstellung!
Mietberechnung in Studierendenwohnheimen
Die Studierendenwerke kalkulieren die Mieten anders, als der freie Wohnungsmarkt. Studierendenwerke haben den staatlichen Auftrag, den Studierenden Wohnraum zum tatsächlichen Selbstkostenpreis anzubieten.
Da studentische Wohnanlagen häufig mit staatlichen Fördermitteln gebaut werden, sind die Mieten meist geringer als auf dem freien Wohnungsmarkt!
Damit Sie volle Kostenkontrolle haben, bieten wir Ihnen die Appartements zu einer ultra-all-inclusiv-Miete an:
Es werden sämtliche Verbrauchs- und Nebenkosten in einer Pauschalmiete erhoben, in Wuppertal sind auch TV und Internetanbindung in der Miete enthalten!
Es kommen für Sie nur noch Kosten für Ernährung und möglicherweise Telefon hinzu – mehr nicht!
Ein/e private/r Vermietende hingegen liegt gern auf der sicheren Seite und kalkuliert oft einen gewissen „Gewinn“ in die Miete. Als Richtlinie für das, was erlaubt ist, gilt der örtliche Mietpreisspiegel.
2 ZDB
Dies beschreibt die Raumaufteilung einer Wohnung. Die „2“ steht für die Anzahl der Zimmer, wobei Küche, Diele und Bad nicht mitgezählt werden.
Unser Beispiel steht also für „2 Zimmer, 1 Diele, 1 Bad“. Hier sollten Sie sich fragen, wo denn die Kochgelegenheit ist! „Kochn.“ bedeutet nämlich, dass in einem der beiden Zimmer eine kleine Kochnische installiert ist, eine Trennung von Wohnen und Essen wird in unserer Beispielwohnung nicht möglich sein.
Weitere Beispiele:
2 Zi. KDB = 2 Zimmer + Küche + Diele + Bad
2 Zi. KB, EBK = 2 Zimmer + Bad, in einem Zimmer gibt es eine Einbauküche
im ZFH
Dies beschreibt den Haustyp. Mögliche Varianten sind:
EFH = Einfahmilienhaus (1 Haus für 1 Mietpartei, frei stehend, meist mit Gartenfläche)
ZFH = Zweifamilienhaus (1 Haus mit 2 getrennten Eingängen und 2 getrennten Wohnungen, dieses steht aber frei, meist mit Gartenfläche
DHH = Doppelhaushälfte (2 Häuser, meist symmetrischer Bauart, diese stehen frei, meist mit Gartenfläche)
Wenn nichts erwähnt ist, handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit einem zentralen Treppenhaus, von dem die einzelnen Wohnungen abgehen.
Es können sich hier zwischen 3, meistens 4-8, und bis hin zu 20 Wohnungen befinden – letzteres wäre dann wohl ein Hochhaus.
DG
Dies bezeichnet die Lage der Wohnung im Haus. Es gibt (von unten nach oben):
KG = Kellergeschoss
EG = Erdgeschoss
1., 2., … OG = 1. oder 2. Obergeschoss
DG = Dachgeschoss
52 m²
Dies bezeichnet die zur Verfügung stehende Wohnfläche, für die auch die Miete kalkuliert wird.
Zwei Besonderheiten sollten Sie hier beachten:
DG: Bei Dachgeschosswohnungen gibt es häufig Dachschrägen.
Die Flächen, in denen die Dachschräge unter 1,5 Meter hoch über dem Boden ist, darf nur zur Hälfte angerechnet werden. So kann eine DG-Wohnung mit Schrägen 52 m² Mietfläche haben, die Bodenfläche ist aber u.U. noch einige Quadratmeter größer!
Balk.: Gehören zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, so darf die halbe Fläche zur Wohnfläche addiert werden – eine 52 m²-Wohnung mit Balkon verfügt also vielleicht über einen 8 m² großen Balkon, die Hälfte (also 4 m²) werden zur Wohnfläche addiert, so dass die Wohnung innen nur 48 m² groß ist!
Lam.
Dies bezieht sich auf unveränderliche Fußbodenbeläge, hier „Laminat“.
Wenn Sie keinen Hinweis finden, kann der Boden auch völlig kahl sein: ein Bodenbelag ist nicht Pflicht der Vermietenden!
Kochn., EBK
Dies bezieht sich auf die vorhandene Kochmöglichkeit.
Eine Kochnische bedeutet, dass in einer Ecke eines der Zimmer eine meist kleine Kochzeile eingerichtet ist. Sie können also nicht beim Kochen die Tür hinter sich zu machen und Kochgerüche aus dem Wohnraum fernhalten.
EBK
bedeutet, dass eine Einbauküche installiert ist. Es handelt sich hierbei meist um hochwertigere Einbauten, die sich auch im Mietpreis wieder finden dürfen, d.h. die Miete pro Quadratmeter wirkt relativ hoch, Sie erhalten aber einen Gegenwert.
2 Zi KDB bedeutet, dass die Wohnung über 2 Zimmer und einen zusätzlichen Kochraum verfügt. Dieser kann u.U. sehr klein ausfallen.
2 Zi DB, WoKü bedeutet, dass es einen eigenen Küchenraum gibt, dieser aber so groß ist, dass ein Esstisch aufgestellt werden kann. Die gleiche Wohnung könnte auch beschrieben sein mit „3 Zi DB, Kochn.“ – dies hängt davon ab, wie groß die Arbeitsfläche der Küche ist.
Du
Dies beschreibt die Ausstattung des Badezimmers. „Du“ meint hier „Bad mit Dusche“, Sie werden also lediglich eine Dusche, keine Badewanne vorfinden.
G-WC
Es gibt zusätzlich zum Badezimmer noch ein kleineres „Gäste-WC“, d.h. eine zweite Toilette und meist noch ein kleines Handwaschbecken.
NSH
Dies beschreibt die Heizungsart der Wohnung, hier „Nachtspeicherheizung“.
Diese Heizung wird mit Strom betrieben, den Sie meist zusätzlich zur Miete und zusätzlich zu den Nebenkosten selbst bezahlen müssen – Vorsicht!
ruh. Haus
Dies sind freie, aber meist wichtige Hinweise.
Lesen Sie diese sehr aufmerksam!
„ruhiges Haus“ bedeutet, dass die übrigen Hausbewohnenden empfindlich auf laute Geräusche durch z.B. Kinder, Musik, nächtlichen Besuch etc. reagieren.
Weiteres Beispiel ist:
ruh. Randl. = Wohnung am ruhigen Stadtrand, d.h. fern vom Zentrum
WBS
Zum Anmieten dieser Wohnung ist ein „Wohnberechtigungsschein“ erforderlich.
Dieser wird an Haushalte mit geringerem Einkommen vergeben, also meist auch an Studierden, Sie können einen WBS beantragen bei…
Stadt Wuppertal Meldewesen, Wohnen
2 MM K
Dies bezieht sich auf die von Ihnen zu entrichtende Kautionsleistung, in diesem Beispiel „2 Monatsmieten“.
Eine Kaution muss bei Mietbeginn entrichtet werden, eine Ratenzahlung über bis zu 3 Monate ist auch möglich. Eine Kaution stellt eine Sicherheit für den/die Wohnungseigentümer*in für Beschädigungen dar.
Wenn Sie bei Auszug Ihre Wohnung ohne Mängel und Schäden zurückgeben, erhalten Sie die Kaution in voller Höhe zurück! Wir empfehlen, ca. 1 Monat vor Mietende eine Vorabnahme durchzuführen, so kann frühzeitig ermittelt werden, ob Schäden vorliegen, für die Teile der Kaution einbehalten werden müssen oder nicht.
Dies beschleunigt auch die Kautionsabrechnung, also den Zeitraum zwischen Mietende und Kautionsrückzahlung – der darf nämlich bis zu 3 Monate betragen!