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FAQ zum Sozialbeitrag

Das Hochschul-Sozialwerk (HSW) erhöht den Sozialbeitrag

Wieso sich dahinter für das HSW keine leichte, aber eine notwendige Entscheidung verbirgt und welche Rolle der Sozialbeitrag für Studierende und Studierendenwerke in NRW spielt, darüber informieren wir in unseren FAQ zum Sozialbeitrag.

Der Sozialbeitrag ist Bestandteil des Semesterbeitrag. Dieser ist zweimal im Jahr zu entrichten.

Die jeweilige Hochschule, an der die Studierenden eingeschrieben sind, zieht den Semesterbeitrag bei jeder neuen Rückmeldung ein.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, darunter der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk, die Kosten für ein Semesterticket und ein Beitrag für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).



Neben selbst erwirtschafteten Einnahmen (zum Beispiel durch die Mensen und Cafeterien) und staatlichen Zuschüssen zählt der Sozialbetrag zu den Einnahmequellen aller Studenten- und Studierendenwerke in Deutschland.

Der Sozialbeitrag fließt überwiegend in die Hochschul-Gastronomie des HSW.

Als zentraler Campus-Dienstleister konzentriert sich das HSW auf die Grundversorgung der Studierenden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen gestaltet sich eine wirtschaftlich tragfähige Arbeit als äußerst schwierig bis nahezu unmöglich.

Bedauerlicherweise ist es aufgrund allgemeiner Entwicklungen unumgänglich, den Sozialbeitrag im Verantwortungsbereich des Hochschul-Sozialwerkes zu erhöhen.

Insbesondere die inflationären Auswirkungen in den Bereichen Energie, Versorgungs- und Entsorgungspreise, Wareneinkauf (vor allem Lebensmittelpreise) und Instandhaltungskosten spielen dabei eine Rolle.

Zusätzlich belasten gestiegene Lohnkosten durch den TVöD-Tarifabschluss. Im Gegensatz zu Hochschulen übernimmt das Land keine Personalmehrkosten für das Studierendenwerk, wodurch erhebliche Kosten in Millionenhöhe entstehen.

Während der Corona-Zeit bot der Rettungsschirm des Landes NRW und die Möglichkeit zur Kurzarbeit wichtige Unterstützung. Leider endeten diese Hilfsmaßnahmen am 31.12.2022.

Die Mehrheit der Studierendenwerke in NRW hat bereits ähnliche Schritte unternommen, bedingt durch allgemeine Kostensteigerungen.

Seit dem Wintersemester 2016/2017 blieb der Sozialbeitrag über viele Jahre stabil und betrug zuletzt 89,- Euro.

Der Sozialbeitrag wird um 20,- Euro erhöt. Damit liegt er aktuell bei 109,- EURO

Die Anhebung erfolgt zum Sommersemester 2024. Das bedeutet, dass der neue Sozialbeitrag ab der nächsten Rückmeldung fällig wird.

Grundsätzlich fällt die Entscheidung über den Sozialbeitrag im Verwaltungsrat des Hochschul-Sozialwerkes. Dieser besteht aus Hochschulangehörigen, einem Verterer der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT), Mitarbeitenden des Hochschul-Sozialwerkes und studentischen Vertreter*innen der Bergischen Universität Wuppertal.

Trotz ausführlicher Diskussionen herrschte im Verwaltungsrat letztendlich Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Maßnahme, so dass in der letzten Sitzung am 27. November 2023 die Anhebung des Sozialbeitrages einstimmig (bei zwei Enthaltungen) beschlossen wurde.

Im Wintersemester 2016/2017 wurde der Sozialbeitrag um 15,00 Euro erhöht, sodass er auf 89,00 Euro stieg. Seitdem, bis zum Sommersemester 2024, blieb dieser Betrag unverändert.

Die zusätzlichen Einnahmen fließen gröstenteils in die gastronomischen Einrichtungen des Hochschul-Sozialwerks.

Unser Ziel als Studierendenwerk ist es, Einschränkungen in unseren Angeboten zu vermeiden.

Die Erhöhung zielt darauf ab, den gestiegenen Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel, Instandhaltung/Sanierung und Personal entgegenzuwirken.

Die Mehreinnahmen dienen somit dazu, die Versorgung der Studierenden in gewohnter Qualität aufrechtzuerhalten.

Darüber hinaus tragen wir gleichermaßen Verantwortung für alle Beschäftigten und streben langfristige Perspektiven an.

Die Mehrheit der Studierendenwerke in NRW hat bereits ähnliche Schritte unternommen, bedingt durch allgemeine Kostensteigerungen.

Die Sozialbeiträge der Studierenden sind neben eigenen Einnahmen (zum Beispiel durch Mensen und Cafeterien) und staatlichen Zuschüssen ein entscheidender Finanzierungspfeiler für die Hochschul-Gastronomie.

Nur durch diese Beiträge ist das Studierendenwerk in der Lage, die vielfältigen Leistungen für die Studierenden aufrechtzuerhalten.

Der Sozialbeitrag gewährleistet, dass die Services des Hochschul-Sozialwerkes nicht nur angeboten, sondern idealerweise auch kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt werden können.

Der Verwaltungsrat des Hochschul-Sozialwerkes ist das Kontrollorgan, das die Verwendung der Gelder durch das Studierendenwerk überwacht. Darüber hinaus wird eine jährliche Wirtschaftsprüfung durchgeführt.

Anhebung Sozialbeitrag, Medien-Info (PDF)