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Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Mit dem Darlehen der Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) soll Studierenden die wirtschaftliche Grundlage gegeben werden, sich frei von Belastungen durch Jobs zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Studium zu widmen und dieses erfolgreich abzuschließen.

YouTube-Video zum zinsfreien Studiendarlehen der Daka!

Das mit dem Gütesiegel des Zentrums für Hochschulentwicklung (CHE) ausgezeichnete Daka-Darlehen hat einen Vorteil:
es ist zinslos, es entstehen lediglich Verwaltungskosten.

 

Daka Auslandsförderung

    • Bis zu 6.000 Euro für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt können beantragt werden. Die Auszahlung ist auch in einer Summe möglich.

    • Wie hoch das Darlehen ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

    • Die Rückzahlung des zinsfreien Darlehens beginnt in der Regel zwölf Monate nach Ablauf der Auslandsförderung, kann in begründeten Fällen aber auch noch weiter aufgeschoben werden.

    • Die Gewährung des Darlehens zur Auslandsförderung ist unabhängig von der weiterer Förderung.

 

Informationen unter: daka-darlehensantrag.de

Online-Antragportal: online.daka-darlehensantrag.de

Informationen und Antragsunterlagen hierzu erhalten Sie im
BAföG-Sekretariat
Gebäude ME, Ebene 03
Tel.: 0202 439 - 3861, Fax: 0202 439 - 2563      

           
                                                                                    

Ein Bildungskredit wird für längstens 24 Monate mit einer monatlichen Rate von bis zu 300 € gewährt.

Bewilligt werden diese Leistungen durch das
Bundesverwaltungsamt 50728 Köln
Servicehotline 0228 99358-4492

Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes. Lesen Sie hier die Bedingungen zum Bildungskredit nach: www.bva.bund.de



Gute Noten und /oder hohes soziales, gesellschaftliches  oder politisches Engagement und Persönlichkeit sind die Auswahlkriterien für ein Stipendium.

Einen guten Überblick über mögliche Stipendien finden Sie hier:
http://www.stipendien.uni-wuppertal.de/

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Studienabschnitte im Ausland finden Sie auf den Seiten des DAAD
http://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/

Verdienen Sie nicht mehr als 6.200 € / monatlich 520 € brutto im BAföG-Bewilligungszeitraum hat Ihr Einkommen keine Auswirkungen auf Ihren BAföG-Anspruch.

Auf unserer Seite Jobs finden Sie weitere nützliche Informationen. Ebenso auf der Website des Deutschen Studentenwerks http://www.studentenwerke.de/de/jobben

Wohngeld kann ein Studierender beanspruchen, wenn Leistungen nach dem BAföG z.B. wegen Wechsels der Fachrichtung, Überschreiten der Altersgrenze bzw. der Förderungshöchstdauer nicht mehr beansprucht werden können. Es besteht auch ein Anspruch auf Wohngeld, wenn BAföG ausschließlich als Darlehen gewährt wird.
https://www.wuppertal.de/vv/produkte/105/102370100000226172.php