Aus dem Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerks kann Studierenden geholfen werden, die unverschuldet in finanzielle Notlagen geraten sind:
• Vergabe von Sozialstipendien maximal 3 x bis zu 860 €
• Einmalhilfen in Höhe von 500 €
• Zinslose Darlehen als Vorauszahlung auf Bafög
• „Babygeld“ in Höhe von 250 €.
Informationen:
Sekretariat BAföG
Gebäude ME, Ebene 03
Tel. 439 3861
Richtlinien Sozialfonds vom 01.12.2022