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Sozialfonds

Aus dem Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerks kann Studierenden geholfen werden, die unverschuldet in finanzielle Notlagen geraten sind: 

•             Vergabe von Sozialstipendien maximal 3 x bis zu 860 €
•             Einmalhilfen in Höhe von  500 €
•             Zinslose Darlehen als Vorauszahlung auf Bafög
•             „Babygeld“ in Höhe von 250 €.

Informationen:
Sekretariat BAföG
Gebäude ME, Ebene 03
Tel. 439 3861

Richtlinien Sozialfonds vom 01.12.2022

(Download PDF 154 KB)