Einführung des Flexibilitätssemster

Das Flexibilitätssemester ist für die Verlängerung der Förderungsdauer über die Förderungshöchstdauer gedacht. Es kann einmal pro Person während der Studienlaufbahn – also entweder im Bachelor- oder im Master-Studium- eingesetzt werden und wird als Regelförderung, d.h. hälftiger Zuschuss- und hälftige Darlehensförderung erbracht.

Das Flexibilitätssemester muss sich unmittelbar an den Ablauf der Förderungshöchstdauer oder der verlängerten Förderungsdauer anschließen und wird nur auf Antrag gewährt.

ACHTUNG – Der Antrag muss ausdrücklich auf ein Flexibilitätssemester gerichtet sein.

Fachrichtungswechsel

Bei unverzüglichem Wechsel der Fachrichtung bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes vermutet. Für das neu aufgenommene Studium kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen BAföG bis zum Ende der Förderungshöchstdauer bezogen werden.

Die Frist für die förderungsunschädliche Vornahme eines Fachrichtungswechsels aus wichtigem Grund ist um ein Semester verlängert worden. Und kann nunmehr bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgen.