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BAföG: Bundesregierung stellt bedürftige Studierende bis 2016/17 in die Warteschleife

Zunächst die gute Nachricht: Der Bund übernimmt ab 1. Januar 2015 vollständig und auf Dauer die Finanzierung des BAföG, welches bisher zu 65% vom Bund und zu 35% von den Bundesländern finanziert wurde.
Damit hat das langwierige politische Hick-Hack zwischen Bund und Ländern um die Verteilung der - im Koalitionsvertrag vorgesehenen - zusätzlichen sechs Milliarden Euro für Maßnahmen im Bildungsbereich endlich ein Ende. Die Studierenden, die BAföG benötigen, sind nun nicht mehr länger von der sich seit Jahren immer wieder hinziehenden Zustimmung der Länder zu BAföG-Erhöhungen abhängig. Nun kann die Bundesbildungsministerin ihre vor etwas über einem Jahr angekündigte BAföG-Reform auch ohne die Länder angehen.

Doch was macht die Bundesregierung?
„Das BAföG soll zum Wintersemester 2016/2017 novelliert werden“, verkündete Bildungsministerin Wanka in der vergangenen Woche.
Beim Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal, Fritz Berger, stößt diese Nachricht auf absolutes Unverständnis: “Ich dachte zunächst, ich hätte mich verhört. 2016/2017??? Doch am nächsten Tag stand es so in allen Zeitungen“.

Wie lange ist es her, dass das BAföG angepasst wurde?
Das war 2010, also vor vier Jahren. Wenn die BAföG-Erhöhung zum Wintersemester 2016/2017 kommt, werden sechs Jahre vergangen sein.

Für Fritz Berger, im Ehrenamt zugleich Vorsitzender des Ausschusses für Studienfinanzierung des Deutschen Studentenwerks (DSW), bedeutet dies: „Aufgrund der kontinuierlichen Preis- und Einkommensentwicklung werden bis dahin immer weniger Studierende mit BAföG gefördert und die BAföG-Überweisungen der Geförderten werden immer niedriger ausfallen. Und das bei steigenden Kosten – insbesondere bei Mieten, Energie und Telekommunikation“.

Auf die von vielen Seiten seit Jahren geforderte grundlegende Bafög-Reform könne man notfalls auch bis 2016 warten, nicht aber auf die zeitnahe Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze, ist Fritz Berger überzeugt.
„Das wird dazu führen, dass ausgerechnet in den Jahren der stärksten Studenten-Jahrgänge das BAföG am schwächsten ausgestattet ist und progressiv weniger Studierende erreicht“, so der Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal.

Bafög durchgehend ?

Das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal rät allen Studierenden, die BAföG erhalten, Anträge auf Weiterförderung ab Oktober 2014 jetzt möglichst vollständig zu stellen.
Um Studierenden, die bereits Förderungsleistungen erhalten, eine nahtlose Weiterzahlung von BAföG-Leistungen gewährleisten zu können, ist eine frühzeitige Antragstellung erforderlich, damit diese Anträge zum Semesterbeginn bereits abgearbeitet sind,“ erläutert Sandra Bischoff, Abteilungsleiterin des Amtes für Ausbildungsförderung beim Hochschul-Sozialwerk Wuppertal.

Einen gesicherten Rechtsanspruch auf Förderung ab dem 1. Oktober hat nur, wer alle(!) erforderlichen Unterlagen bis zum 31. Juli beim BAföG-Amt eingereicht hat. „Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte deshalb nicht bis zum 31. Juli mit der Abgabe warten. Denn das Risiko, dass noch Unterlagen fehlen, geht zu Lasten der Antragsteller“, rät Sandra Bischoff.

Von den erhaltenen Förderungsleistungen sind nur 50 Prozent zurückzuzahlen, die andere Hälfte ist „geschenkt“. Mehr als 10.000,00 € sind nie zu tilgen, unabhängig davon, wie viel man bekommen hat.
Der Höchstsatz liegt derzeit bei 670,00 €. Die BAföG-Empfänger/innen in Wuppertal erhalten im Durchschnitt 433 €. Derzeit erhalten 4.181 der Studierenden in Wuppertal Leistungen nach dem BAföG, das sind nur 21,96% - 2009 lag die Gefördertenquote noch bei 24%.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal ist zuständig für die Beratung und Bearbeitung sämtlicher BAföG- und Studienfinanzierungs-Fragen der Studierenden an der Bergischen Universität Wuppertal, der Hochschule für Musik und Tanz Köln, Abt. Wuppertal sowie der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel.

Weitere Infos > https://hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/studienfinanzierung