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Nachrichten


BAföG-Verlängerung sichern

Jetzt Weiterförderungsantrag bis Ende Januar 2024 stellen!

Das Hochschul Sozialwerk möchte alle Studierenden daran erinnern, dass der Bewilligungszeitraum für Leistungen gemäß dem BAföG in der Regel 12 Monate beträgt. Sollte Ihr aktueller Bewilligungszeitraum im März 2024 enden und Sie eine nahtlose Weiterförderung ab dem Sommersemester 2024 sicherstellen möchten, raten wir Ihnen dringend, bis Ende Januar einen Weiterförderungsantrag zu stellen.

Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, finden Sie im Anhang eine Checkliste. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag fristgerecht einzureichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass fehlende Unterlagen vorerst nachgereicht werden können, sollten sie nicht sofort vollständig sein.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre finanzielle Unterstützung im Sommersemester 2024 fortgesetzt wird.

Das Hochschul Sozialwerk steht Ihnen bei Fragen zur Antragstellung oder den benötigten Unterlagen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Ihnen bestmöglich weiterhelfen können.

Nutzen Sie unsere Checkliste für eine einfache Antragstellung.

Falls Ihr Antrag vorerst nicht vollständig ist, können fehlende Unterlagen später nachgereicht werden.