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Das Hochschul-Sozialwerk

Wer wir sind und was wir wollen

Damit Studieren gelingt, benötigen die Studierenden, wie auch die Hochschulen vor Ort, einen kompetenten und zuverlässigen Partner. Sie finden ihn im Hochschul-Sozialwerk Wuppertal.

Die öffentlich-rechtliche Einrichtung hat die Aufgabe, die Studierenden sozial, wirtschaftlich und kulturell zu fördern. Dabei versteht sich das Hochschul-Sozialwerk als Dienstleister der Studierenden und der Hochschulen - mit dem Anspruch, kundenorientiert, leistungsstark, gemeinnützig und umweltbewusst zu arbeiten.

Mit durchschnittlich 160 Mitarbeitenden kümmert sich das Hochschul-Sozialwerk professionell und zielgerichtet um die Kernaufgaben

Daneben betätigt sich das Studierendenwerk im kulturellen Bereich, betreut internationale Studenten und Studentinnen und tritt als Veranstalter sowie Konferenz- und Party-Caterer auf.

Wichtig sind uns Kompetenz, guter Service und die bedarfsgerechte Qualität unserer Leistungen. Dies gilt für die umfassende Beratung zur Finanzierung des Studiums ebenso wie für Frische, Vielfalt und attraktives Ambiente unserer Campus-Gastronomie und die moderne, nutzerfreundliche Architektur und Ausstattung unserer Wohnappartements.

Hier finden Sie uns

Gebäude ME, Ebene 5
42119 Wuppertal
Telefon: 0202 - 439 2562
E-Mail: hsw(at)hsw.uni-wuppertal.de
Internet: www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/

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Hier finden Sie Ihren Kontakt. Sprechen Sie uns gerne an!


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BAföG/Studienfinanzierung
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Organisation

- Rechtsgrundlage(n)

Der Sozialbeitrag ist ein Bestandteil des Semesterbeitrages.

Der Semesterbeitrag, den Studierende pro Semester entrichten, setzt sich somit aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu zählen der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk, die Kosten für ein Semesterticket sowie ein Beitrag für den allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Dieser Beitrag ermöglicht die Bereitstellung wichtiger sozialer und kultureller Dienstleistungen am Campus und ist Ausdruck studentischer Solidarität.

Gemäß der Beitragsordnung steigt der aktuelle Sozialbeitrag von derzeit 89,00 Euro ab dem Sommersemester 2024 auf 109,00 Euro.

Beitragspflicht
Die Beitragspflicht erstreckt sich auf alle immatrikulierten und auch beurlaubten Studierenden.

Fälligkeit und Zahlung
Die Beiträge sind bei der Immatrikulation/Rückmeldung bei der (jeweiligen) Hochschule fällig.

Wieso sich hinter der Beitragserhöhung für das HSW keine leichte, aber eine notwendige Entscheidung verbirgt und welche Rolle der Sozialbeitrag für Studierende und Studierendenwerke in NRW spielt, darüber erfahren Sie mehr in unseren FAQ zum Sozialbeitrag.


Satzung des Hochschul-Sozialwerks des Hochschul-Sozialwerkes

Hochschul-Sozialwerk Satzung Wirtschaftsbetriebe

Hochschul-Sozialwerk Satzung Wirtschaftsbetrieb Wohnheime

 

 

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Studierendenwerks beruht auf dem Studierendenwerksgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. 

- Organe und Struktur

Zur Geschäftsführerin ist Frau Diplom-Kaufmann Ursula Dumsch bestellt.

Ab dem 1. März 2024 tritt die aktualisierte Hausordnung in Kraft.

Mitgliedschaften

Das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal ist eines von 12 Studierendenwerken in Nordrhein-Westfalen und ist wie alle 57 deutschen Studierendenwerke im Dachverband "Deutsches Studentenwerk" (DSW) organisiert.

Die zwölf Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen haben sich unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW" zusammengeschlossen, um ihre Zusammenarbeit zu stärken.

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. gewährt zinsfreie Darlehen an Studierende, die sich in finanziellen Notlagen befinden. Die Höhe und Laufzeit des Darlehens werden entsprechend dem individuellen Bedarf festgelegt.