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Arbeiten

Jobben und Studieren gehört zusammen. Solange die Nebenbeschäftigung nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt und das Studium nicht leidet, ist ein Studentenjob eine tolle Sache, auch für internationale Studierende. Sie müssen bloß mehr beachten als ihre deutschen Kommilitonen. Aktuelle Informationen zum Thema Jobben finden Sie bei den Studierendenwerken.

Arbeitserlaubnis

Studierende aus den alten EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten und der Schweiz sind Deutschen arbeitsrechtlich gleichgestellt und benötigen keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Für Studierende aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten gilt eine Übergangsregelung. Sie genießen als EU-Bürger Freizügigkeit und benötigen daher keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Arbeitsrechtlich gelten für sie jedoch immer noch die selben Regelungen wie für Drittstaatenangehörige.

Studierende aus Drittstaaten, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, dürfen 120 volle bzw. 240 halbe Tage im Jahr arbeiten, ohne dafür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen zu müssen. Beschäftigungen als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder in den Studentenwerken (beispielsweise als Wohnheimtutor/in) sind ebenfalls zustimmungsfrei und unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung, können also zusätzlich ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber konsultiert werden, denn sie entscheidet im Einzelfall, ob und inwiefern es sich um eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit handelt.

Wer gegen die Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig. Eine Geldbuße kann die Folge sein. Der DAAD erläutert das Arbeitsrecht auf Deutsch und Englisch. Ebenso finden Sie Informationen beim Deutschen Studentenwerk (DSW). Auch der Deutsche Gewerkschafts Bund richtet sich an erwerbstätige Studierende.

Jobs

Das Lohnniveau für den "typischen" Studierendenjob variiert stark. Der Mindestlohn 2020 beträgt 9,35 €, die Spanne kann aber bis 12 € pro Stunde reichen. Tätigkeiten an der Uni selbst sind generell arbeitserlaubnisfrei.

Im Career Service der Bergischen Universität finden Sie zahlreiche Informationen für Ihre spätere Arbeitsaufnahme.