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Neue Bestimmungen für Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nach dem Studium

Career Service Bergische Universität

Stadt Wuppertal - www.integration-in-wuppertal.de

Eineinhalb Übergangsjahre lang- also 18 Monate, in dem der/die Absolvent*in auf Jobsuche ist, kann die Aufenthaltserlaubnis noch verlängert werden. Wer bis dahin keine feste Anstellung gefunden hat oder im Zusammenhang mit seiner/ihrer Hochschulausbildung eine selbständige Tätigkeit ausübt, verliert sein Aufenthaltsrecht.