Neue Bestimmungen für Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme nach dem Studium
Career Service Bergische Universität
Stadt Wuppertal - www.integration-in-wuppertal.de
Eineinhalb Übergangsjahre lang- also 18 Monate, in dem der/die Absolvent*in auf Jobsuche ist, kann die Aufenthaltserlaubnis noch verlängert werden. Wer bis dahin keine feste Anstellung gefunden hat oder im Zusammenhang mit seiner/ihrer Hochschulausbildung eine selbständige Tätigkeit ausübt, verliert sein Aufenthaltsrecht.