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Energiekosten-Zuschuss vom HSW!

 

 

Die Erhöhung der Heiz- und Energiekosten ist in aller Munde. Durch den Heizkostenzuschuss des Bundes haben BAföG-beziehende Studierende bereits einen Ausgleich für erhöhte Energiekosten erhalten.

Da dieser geringer ausfiel als der Zuschuss für Bezieher anderer Sozialleistungen - und sich zudem nicht an die gesamte Studierendenschaft richtete, hat sich das HSW dazu entschlossen, Studierenden zusätzlich einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 100 € zu gewähren.

Vorraussetzungen:

·         Sie wohnen zur Miete und Ihre Miet- oder Nebenkosten sind im Zeitraum
ab 01.10.2021 erhöht worden. Das heißt, Studierende, die bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnen, können den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.

·         Ihr aktueller Kontostand liegt unter dem 2fache BAföG-Höchstsatz (gerundet 1.900 €). Höheres Guthaben? Dann kann in begründeten Einzelfällen von dieser Vorgabe abgewichen werden. 

Sie können Ihren Antrag ab jetzt - und bis zum 31.03.2023 (schriftlich) bei uns in der Bafög-Abteilung stellen mit …

 1.    der Studienbescheinigung für das laufende Semester (Wintersemester 2022/2023)

2.    dem Nachweis über die Erhöhung der Mietnebenkosten bzw. der Abschlagszahlungen - z.B. durch Schreiben des Vermieters oder des Energieversorgers

3.    dem Kontoauszug (letzte 30 Tage komplett), aus dem der aktuelle Kontostand
ersichtlich ist

4.     der Angabe eines auf den Namen der Antragstellerin/des Antragstellers lautenden Kontos

Alles zu den Grundlagen finden Sie hier.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Energiekostenzuschusses besteht nicht.