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Ab Wintersemester 2022/2023 können sich mehr Studierende über mehr BAföG freuen
Zum kommenden Wintersemester werden die BAföG-Bedarfssätze angehoben - und auch deutlich die Freibeträge, und zwar sowohl beim Einkommen und Vermögen der Studierenden selbst als auch beim Einkommen ihrer Eltern.
Dadurch haben mehr Studentinnen und Studenten die Chance, BAföG zu beziehen und sich - bei so gesicherter Finanzierung – voll auf das Studium zu konzentrieren.
Die wichtigsten Neuerungen der BAföG-Reform im Überblick:
- Bedarfssätze >> plus 6 %
- Elternfreibeträge >> plus 21 %
- Altersgrenze >>auf 45 Jahre heraufgesetzt
- Vermögensfreibetrag auf 15.000 € für Studierende bis 30 Jahre heraufgesetzt.
Für ältere Studierende gilt ein Vermögensfreibetrag vom 45.000 €. - BAföG auch bei einem Minijob von jetzt 520 € mtl.
Nach der Reform ist vor der Reform - in einem weiteren Schritt ist bereits jetzt geplant, für bedürftige Studierende einen sogenannten „Notfallmechanismus“ bei bundesweiten Notlagen ins BAföG zu integrieren.
Außerdem steht eine grundlegende BAföG- Änderung an.