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Ein BAföG-Antrag lohnt sich immer!

Der Semesterstart steht vor der Tür und die Einschreibungen an der Uni laufen auf Hochtouren.

Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, um sich über die Studienfinanzierung zu informieren. „Nach der Immatrikulation sollte der nächste Gang zum BAföG-Amt sein.“ rät Sandra Bischoff, Abteilungsleiterin des Amtes für Ausbildungsförderung beim Hochschul-Sozialwerk Wuppertal.

Der monatliche Förderungssatz für Studierende, die bei den Eltern wohnen und auch noch über diese krankenversichert sind, beträgt 451,00 €. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und bereits eigenständig kranken- und pflegeversichert sind, können bis zu 735,00 € erhalten. Außerdem sind BAföG-Empfänger, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen, von den Rundfunkgebühren befreit.

Die erhaltenen Förderungsleistungen sind nur zu 50 Prozent zurückzuzahlen, die andere Hälfte ist „geschenkt“. Dennoch - mehr als 10.000,00 € sind nie zu tilgen, unabhängig davon, wie viel man bekommen hat.

Ein Antrag auf Leistungen nach dem BAföG ist jedem Studierenden zu empfehlen. „Mehr als ablehnen können wir ja nicht!“ so Bischoff.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal ist zuständig für die Beratung und Bearbeitung sämtlicher BAföG- und Studien-finanzierungs-Fragen der Studierenden an der Bergischen Universität Wuppertal, der Hochschule für Musik und Tanz Köln, Abt. Wuppertal sowie der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel.

Weitere Infos unter https://hochschul-sozialwerk-wuppertal.de/studienfinanzierung