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BAföG verlängern? Jetzt den Antrag stellen!


Das Wintersemester 2025/2026 steht vor der Tür – damit deine BAföG-Förderung ohne Unterbrechung weiterläuft, solltest du rechtzeitig deinen Wiederholungsantrag stellen. Viele Studierende vergessen diesen wichtigen Schritt und riskieren dadurch eine Auszahlungspause.
Wichtige Fristen:
- Antrag einreichen: bis 31. Mai 2025
- Fehlende Unterlagen nachreichen: bis 31. Juli 2025
Auch wenn dir noch nicht alle Unterlagen vorliegen, solltest du den Antrag unbedingt frühzeitig stellen. Du kannst fehlende Dokumente später nachreichen. So stellst du sicher, dass deine Förderung pünktlich weiterläuft.
So funktioniert die BAföG-Verlängerung:
- Die Formulare erhältst du beim Amt für Ausbildungsförderung oder online unter www.bafoeg.de.
- Noch einfacher: Stelle deinen Antrag digital unter www.bafoeg-digital.de.
- Die Bescheinigung nach §9 BAföG kannst du ebenfalls nachreichen.
- Reiche deine Unterlagen bequem als PDF per E-Mail an bafoeg(at)hsw.uni-wuppertal.de ein oder lade sie direkt über BAföG-Digital hoch.
Tipp: Stelle deinen Antrag so früh wie möglich – fehlende Unterlagen kannst du problemlos nachreichen.
Häufige Fragen zur BAföG-Verlängerung:
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann es zu einer Zahlungslücke kommen. Das bedeutet: keine Förderung, bis der neue Antrag bewilligt ist. Deshalb unbedingt vor dem 31. Mai handeln!
Ich habe noch nicht alle Unterlagen – kann ich trotzdem schon den Antrag stellen?
Ja! Der Antrag sollte fristgerecht eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können noch bis zum 31. Juli 2025 nachgereicht werden.
Du hast noch Fragen?
Das BAföG-Team des Studierendenwerk Wuppertal unterstützt dich gerne. Kontaktiere uns per E-Mail oder komm direkt bei uns vorbei – wir helfen dir weiter!